Hallo,
da ist sie nun, eine erneute Änderung der Coronaschutzverordnung.
Insbesondere für den Sport in Innenräumen gilt ab 13.01.22 folgendes:
Generell gilt 2G+ bei Sport in Innenräumen !
• Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
• Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
· Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
• Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
• Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.
· Sportvereine können beaufsichtigte Selbsttests („Vor-Ort-Testung“) durchführen, die für das nachfolgende Sportangebot gültig sind (Test bitte selbst mitbringen)
· Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G
Umgang mit Johnson&Johnson Impfung bzgl. „Boosterung“/2G+
Das bedeutet auch für Nordrhein-Westfalen:
• Im Rahmen des Impfgeschehens sind die Bewertungen der Stiko zugrundezulegen (vgl. 9. Impferlass), also Erstimpfung Johnson&Johnson + zwei Impfungen = Boosterung
• Im Rahmen der Coronaschutzverordnung gilt das Bundesrecht SchutzausnahmeVO: Auffrischungsimpfung und damit Testverzicht bei 2G+ bei Erstimpfung Johnson&Johnson und einer zusätzlichen Impfung
Ausführliche Informationen bietet die Seite des StadtSportBund Dortmund über folgenden Link: