Hallo,

da ist sie nun,  eine erneute Änderung der Coronaschutzverordnung.

Insbesondere für den Sport in Innenräumen gilt ab 13.01.22 folgendes:

Generell gilt 2G+ bei Sport in Innenräumen !

•    Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+


•    Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+

·         Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).


•    Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).


•    Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.

·         Sportvereine können beaufsichtigte Selbsttests („Vor-Ort-Testung“) durchführen, die für das nachfolgende Sportangebot gültig sind (Test bitte selbst mitbringen)

·         Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G

Umgang mit Johnson&Johnson Impfung bzgl. „Boosterung“/2G+

Das bedeutet auch für Nordrhein-Westfalen:
• Im Rahmen des Impfgeschehens sind die Bewertungen der Stiko zugrundezulegen (vgl. 9. Impferlass), also Erstimpfung Johnson&Johnson + zwei Impfungen = Boosterung
• Im Rahmen der Coronaschutzverordnung gilt das Bundesrecht SchutzausnahmeVO: Auffrischungsimpfung und damit Testverzicht bei 2G+ bei Erstimpfung Johnson&Johnson und einer zusätzlichen Impfung

Ausführliche Informationen bietet die Seite des StadtSportBund Dortmund über folgenden Link:

StadtSportBund Dortmund e. V. – Corona-Updates (Bereich: Startseite, Vereine, Vereinsberatung) (ssb-do.de)